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Regeln und Vertrauen

Bedingungen für Agenturleistungen

GILVEM bietet zwei Wege: Organisation über die Agentur und eigenständige Auswahl eines Anbieters. Der gewählte Weg bestimmt, mit wem Sie Leistungen vereinbaren und einen Vertrag schließen.

Fassung vom 28. Oktober 2026 · 2026-10-28.v29

Operator: Матвиенко Роман Юрьевич.

Tätigkeitsland: Polen.

01

Organisation über die Agentur

Sie kontaktieren GILVEM. Leistungsumfang und Verpflichtungen der Agentur werden in einer gesonderten Vereinbarung mit der Agentur festgelegt.

Agentur kontaktieren
02

Eigenständige Auswahl

Sie finden im Katalog einen unabhängigen Anbieter und schließen den Vertrag unmittelbar mit diesem Anbieter.

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Auf dieser Seite

01

Organisation über die Agentur

Sie kontaktieren GILVEM. Leistungsumfang und Verpflichtungen der Agentur werden in einer gesonderten Vereinbarung mit der Agentur festgelegt. Die Bedingungen für die eigenständige Katalogauswahl entbinden die Agentur nicht von ihren übernommenen Verpflichtungen. Unabhängige Anbieter werden ohne tatsächliche Grundlage nicht als Beschäftigte oder Vertreter von GILVEM dargestellt.

02

Das Gespräch beginnen

Das Besprechen Ihrer Idee hilft, Format, Zielort, Gäste, Aufgaben und einen vorläufigen Budgetrahmen festzulegen. Das Ausfüllen einer Anfrage begründet keinen Vertrag, reserviert keinen Termin und bestätigt keinen Preis. Der Leistungsumfang von GILVEM wird vereinbart, bevor Verpflichtungen eingegangen werden.

03

Das Angebot und die Vereinbarung

Im individuellen Angebot und in der Vereinbarung werden Veranstalter und Auftraggeber, Datum und Ort, Programm, Team, Kostenübersicht, Währung, Zahlungsmodalitäten, Fristen und zuständige Personen festgelegt. Eine vollständige Veranstaltungsplanung und einzelne Leistungen können unterschiedliche Verpflichtungen umfassen. Änderungen werden dokumentiert und von den Parteien vereinbart.

04

Agentur und unabhängige Anbieter

Wenn GILVEM eine Veranstaltung organisiert, ist die Agentur für die nach der Vereinbarung und dem geltenden Recht übernommenen Verpflichtungen verantwortlich. Wählt ein Kunde eigenständig einen Anbieter aus dem Katalog aus, besteht der Dienstleistungsvertrag mit diesem Anbieter. Ein Eintrag allein macht eine Fachkraft nicht zum Beschäftigten oder Vertreter von GILVEM.

05

Budget und zusätzliche Ausgaben

Unverbindliche Kostenangaben hängen von Datum, Zielort, Umfang, Leistungsangebot und Verfügbarkeit der Anbieter ab. Enthaltene Leistungen und zusätzliche Ausgaben, etwa für Anreise, Unterkunft, Logistik, Miete und anfallende Gebühren, werden vor der Bestätigung vereinbart. Zahlungs- und Erstattungsregelungen gehören in die Vereinbarung; eine veröffentlichte Beschreibung ersetzt keine abgestimmte Kostenübersicht.

06

Terminverschiebung, Stornierung und Änderungen

Änderungen des Programms oder Datums sowie Stornierungsregelungen richten sich nach der Vereinbarung, zwingenden Kundenrechten und tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen. Die Bedingungen sollten belegte Ausgaben und geltende Einschränkungen berücksichtigen. Diese Bedingungen sehen keine pauschale Regel vor, nach der sämtliche Zahlungen nicht erstattungsfähig sind.

07

Sicherheit und besondere Anforderungen

Die Parteien besprechen Einschränkungen des Veranstaltungsorts, Barrierefreiheit, Programmanforderungen, Altersgrenzen und erforderliche Genehmigungen im Voraus. Bei Veranstaltungen auf dem Wasser sind außerdem Besatzung, Route, Wetter, Hafenregeln und Teilnahmevoraussetzungen zu vereinbaren. Eine Verfügbarkeitsanfrage bestätigt weder ein Schiff noch die Erlaubnis zum Auslaufen.

08

Materialien zur Veranstaltung

Fotografie, die Verwendung von Aufnahmen der Gäste, die Bereitstellung von Materialien und Werbeveröffentlichungen werden gesondert besprochen. Die bloße Teilnahme erteilt keine uneingeschränkte Werbeerlaubnis. Urheberrechte und erforderliche Erlaubnisse müssen in den entsprechenden Vereinbarungen und Handlungen berücksichtigt werden.

09

Anfragen und Verantwortung

Anliegen zu Veranstaltungsvereinbarungen oder Angeboten können im Bereich für Meldungen und Anfragen vorbereitet werden. Die Verantwortung richtet sich nach der tatsächlichen Rolle der jeweiligen Partei, der Vereinbarung und geltendem Recht. Diese Bedingungen schließen keine zwingende Haftung aus, beschneiden keine rechtmäßigen Kundenrechte und versprechen nicht, dass Streitigkeiten ausgeschlossen sind.

10

Transport im Rahmen einer Veranstaltung

Die Organisation von Land-, Wasser- und Lufttransporten hängt vom Anbieter, der Strecke, den Passagieren, der Verfügbarkeit, dem Wetter und den Betriebsbedingungen ab. Fahrer oder Besatzung, Gepäck, Wartezeiten und saisonale Preise werden vor einer Bestellung besprochen. Die Organisation einer Regatta und die Bereitstellung eines Schiffes können getrennte Leistungen sein. Beispieltarife sind keine bestätigten Preise.

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